Der Beitrag von Janusz Biene, Daniel Kaiser und Holger Marcks “Widerstand im Spiegel von Herrschaft. Eine relationale Typologie terroristischer Gewalt” fragt, unter welchen Bedingungen gewaltsame Dissidenz gesellschaftliche Unterstützung mobilisieren kann?
Gerade im Falle von terroristischer Gewalt, einer allgemein verrufenen Form von Widerstand, mag dies schwer nachvollziehbar sein. Dabei lässt sich mit gängigen Konzepten der Terrorismusforschung, die etwa auf die Effektivität oder den Erfolg der Akteure fokussieren, der Objektbereich nicht hinreichend sortieren. Zum einen können von terroristischer Gewalt gezeitigte Effekte umfassend und dennoch dem Einfluss der Gruppe abträglich sein. Zum anderen wird Erfolg in der Regel an der Erfüllung von politischen Zwecken gemessen, wo doch Terrorismus meist nur dem strategischen Ziel des Einflussgewinns dient. Die Autoren verwenden daher das Konzept der „politischen Wirkungsmacht“, das der Relativität von Macht Rechnung trägt und danach fragt, ob es Akteuren gelingt, ein Mehr an Ressourcen zu mobilisieren, um ihre Positionen wirkungsvoll zu vertreten. Dies erfordert eine relationale Perspektive, die das Verhältnis von dissidentem Akteur, Opponenten und zu mobilisierender Gruppe berücksichtigt.
Die Autoren argumentieren, dass es für die Mobilisierung entscheidend ist, ob die terroristische Gruppe und ihre potentielle Anhängerschaft die Wahrnehmung der kontestierten Herrschaft intersubjektiv teilen. Idealtypisch wird hier zwischen territorialisierten und sozio-strukturierten Herrschaftsperzeptionen unterschieden. Diese sind über soziale Identitäten vermittelt und bedingen nicht nur, welche Ziele eine terroristische Gruppe angreift, sondern auch, ob die potentielle Anhängerschaft im Konflikt aktiviert werden kann. Folglich scheint es zur Entfaltung politischer Wirkungsmacht notwendig, dass die zu aktivierende Gruppe die Opfer terroristischer Gewalt als Agenten einer als illegitim wahrgenommenen Herrschaft identifiziert. Dies ist insbesondere dann wahrscheinlich, wenn eine territorialisierte Herrschaftsperzeption besteht, da diese eine gewisse Entfremdung von der attackierten Entität und ihren Angehörigen impliziert. Plausibilisiert wird dieses Argument anhand einer tentativen Einordnung von historischen und gegenwärtigen Fällen terroristischer Gewalt.
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